Sie wissen, wo Sie Geld verdienen
Klare Kennzahlen je Baustelle und für den ganzen Betrieb, statt Bauchgefühl und Jahresabschluss im Nachhinein.
Sie führen Ihren Betrieb mit Zahlen, auf die Verlass ist. Sie wissen, welche Baustelle Geld verdient, haben Ihre Liquidität im Griff und überzeugen Ihre Bank. Und wenn es eng wird, haben Sie jemanden an der Seite, der solche Situationen aus eigener Verantwortung kennt.
In der Bauwirtschaft entscheiden Kalkulation, Nachträge und Zahlungsflüsse über das Ergebnis. Wir sorgen dafür, dass Sie diese Stellschrauben sehen und nutzen.
Klare Kennzahlen je Baustelle und für den ganzen Betrieb, statt Bauchgefühl und Jahresabschluss im Nachhinein.
Eine Finanzplanung, die Vorfinanzierung, Abschläge und Großprojekte abbildet, damit Engpässe gar nicht erst entstehen.
Bankfähige Unterlagen und eine gute Vorbereitung auf das Gespräch schaffen Vertrauen und erleichtern Finanzierungen.
Frühwarnzeichen erkennen und gegensteuern. Und falls die Krise schon da ist, ein strukturierter Weg heraus.
Bauunternehmen funktionieren anders als andere Betriebe: lange Vorfinanzierung, Abschlagsrechnungen, Nachträge, halbfertige Arbeiten in der Bilanz, schwankende Materialpreise. Wer das nur aus Lehrbüchern kennt, gibt Ratschläge, die auf der Baustelle nicht funktionieren.
Werner Broeckmann war selbst viele Jahre kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer in der Bauwirtschaft und hat Unternehmen neu aufgestellt. Diese Erfahrung bringt er in Ihren Betrieb ein, als Sparringspartner auf Augenhöhe, der Ihnen auch unbequeme Fragen stellt.
Vom laufenden Controlling bis zur Neuaufstellung. Sie entscheiden, wie weit die Begleitung geht.
Die richtigen Kennzahlen für Ihre Betriebsgröße und Auftragsstruktur, verständlich aufbereitet und regelmäßig ausgewertet.
Eine Finanzplanung, die mit Ihrem Unternehmen mitwächst und Ihre Kapitaldienstfähigkeit belegt.
Wachstum, das auch operativ trägt: Prozesse, Kapazitäten und Finanzierung passen zum Vorhaben.
Wenn Ergebnisse oder Liquidität kippen: Ursachen klären, Liquidität sichern, Maßnahmen umsetzen.
Fachkräfte halten, Fehlzeiten senken, gesetzliche Pflicht erfüllen: Wir koordinieren Ihr BEM-Verfahren.
Ob Nachfolge, Verkauf oder Schließung: Sie beenden ein unternehmerisches Kapitel geordnet und ohne böse Überraschungen.
Viele Bauunternehmer holen sich erst Unterstützung, wenn es brennt. Wirksamer ist es, die Zahlen laufend gemeinsam im Blick zu haben. Als Ihr externer kaufmännischer Sparringspartner sichern wir Ihren Erfolg dauerhaft ab.
Sie machen sich Sorgen um Liquidität oder Fortbestand Ihres Unternehmens? Dann zählt jetzt ein klarer Kopf. Eine genaue Analyse zeigt oft, dass sich eine Insolvenz durch schnelles, gezieltes Handeln noch vermeiden lässt. Wir verschaffen Ihnen den Spielraum, um wieder handlungsfähig zu werden.
Der IDW S6 ist der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für Sanierungskonzepte. Banken und Kapitalgeber nutzen ihn als Entscheidungsgrundlage: In der Krise dürfen sie neue Finanzierungen in der Regel nur auf Basis eines solchen Konzepts vergeben. Wir erarbeiten Ihr Konzept nach diesem Standard und stellen dabei Ihre unternehmerischen Ziele in den Mittelpunkt.
Vertraulich Kontakt aufnehmenAnalyse der wirtschaftlichen Unterlagen, der Krisenursachen und möglicher Insolvenzgründe.
Ein konkreter Maßnahmenplan, der an den Ursachen ansetzt und laufend angepasst wird.
Verhandlungen mit Banken und Gläubigern, um Liquidität kurzfristig zu sichern und eine tragfähige Kapitalstruktur zu schaffen.
Wir bleiben dabei, bis die Zahlen auch auf dem Konto stimmen und Ihr Unternehmen seine Tragfähigkeit nachgewiesen hat.
In der Krise ist für die Bank nicht mehr offensichtlich, dass ein Kredit zurückgezahlt wird. Bankaufsichtliche Vorgaben verlangen dann einen belastbaren Nachweis der Sanierungsfähigkeit. Das Gutachten nach IDW S6 liefert genau diesen Nachweis und ermöglicht der Bank, weiter mit Ihnen zu arbeiten.
Ein positives Sanierungsgutachten ist eines der wirksamsten Mittel, um Haftungsrisiken zu begrenzen. Es dokumentiert, dass Sie auf Grundlage einer positiven Fortführungsprognose gehandelt haben, und hilft, den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu entkräften.
Nach § 17 InsO, wenn fällige Zahlungspflichten im Wesentlichen nicht mehr erfüllt werden können. Als Faustregel gilt: Decken die verfügbaren Mittel der nächsten drei Wochen weniger als 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Weil daraus sofortige Antragspflichten und Haftungsrisiken folgen, sollten Sie die Lage objektiv prüfen lassen.
Sie liegt vor, wenn absehbar ist, dass künftige Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht bedient werden können. Anders als bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit besteht noch keine Antragspflicht. Das eröffnet Spielraum für eine außergerichtliche Lösung oder eine Sanierung in Eigenverwaltung, wenn Sie früh handeln.
Nach § 19 InsO ist eine Kapitalgesellschaft überschuldet, wenn ihr Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und zugleich keine positive Fortführungsprognose besteht. Maßgeblich sind dabei die tatsächlichen Verkehrswerte, nicht die Buchwerte der Bilanz.
Oft ja. Für Gläubiger ist eine außergerichtliche Einigung meist wirtschaftlich besser als ein Insolvenzverfahren, in dem die Quote häufig sehr gering ausfällt. Professionell geführte Verhandlungen können so Luft für eine Restrukturierung schaffen.
War ein Mitarbeiter innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Gerade im Bau und im Handwerk, wo jede Fachkraft zählt, ist das eine Chance: Wer erkrankte Mitarbeiter gut zurückbegleitet, senkt Fehlzeiten und stärkt die Bindung an den Betrieb.
Kompakte Überblicke zum Nachlesen, kostenlos und ohne Anmeldung.
Auf Frühwarnsysteme, solange es gut läuft. Dazu gehören die Prüfung der Kundenbonität, eine Finanzplanung, die bei Großprojekten Verzögerungen und Lieferengpässe einkalkuliert, und Preisgleitklauseln gegen steigende Materialkosten. Wer Kosten und Materialverbrauch auf der Baustelle zeitnah erfasst, kann bei Abweichungen sofort gegensteuern.
Zerlegen Sie Ihre Einheitspreise in Material- und Lohnanteile, dann erhalten Sie Zielvorgaben für die benötigten Stunden. Für eine erste Einschätzung teilen Sie den Umsatz abzüglich Material durch Ihren Stundensatz. Entscheidend ist danach der laufende Abgleich von erfassten Stunden und Leistungsfortschritt. So werden unproduktive Zeiten sichtbar, und Sie können gezielt nachsteuern.
Weil sie unmittelbar Ergebnis und Eigenkapitalquote beeinflusst. Nachträge, Zusatzarbeiten und Bauzeitverlängerungen verändern den Wert laufend. Erkennbare Verluste müssen berücksichtigt werden, steuerlich meist über eine Teilwertabschreibung. Werden halbfertige Arbeiten mit erhaltenen Abschlägen verrechnet, verbessert das zudem die Eigenkapitalquote, ein Punkt, den Banken genau ansehen.
Mit vollständigen, aktuellen Unterlagen, vor allem einer Unternehmensplanung und einer Liquiditätsvorschau, die Ihre Kapitaldienstfähigkeit belegen. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Bankfähigkeit, schärfen mit Ihnen die Argumente und begleiten Sie auf Wunsch zum Termin.
Häufiger als viele denken. Private Bürgschaften für Bankkredite, nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können zur persönlichen Haftung führen, teils sogar strafrechtlich. Rechtzeitiges Handeln ist deshalb der beste Schutz.
Ja, besonders bei einer unerkannten Betriebsaufspaltung, etwa wenn Sie als Gesellschafter eine Immobilie an Ihre GmbH vermieten. Mit der Einstellung des Betriebs können dann stille Reserven aufgedeckt und sofort versteuert werden. Eine Prüfung vor der Entscheidung schützt vor dieser Belastung.
Im ersten Gespräch schauen wir gemeinsam, wo Sie stehen und wo der größte Hebel liegt. Kostenfrei, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Danke! Ihre Rückmeldung ist angekommen.