Erstgespräch vereinbaren
Bau

Ihr Sparringspartner für Bau und Handwerk

Sie führen Ihren Betrieb mit Zahlen, auf die Verlass ist. Sie wissen, welche Baustelle Geld verdient, haben Ihre Liquidität im Griff und überzeugen Ihre Bank. Und wenn es eng wird, haben Sie jemanden an der Seite, der solche Situationen aus eigener Verantwortung kennt.

Besprechung am runden Tisch mit Auswertungen, Diagrammen und Laptop
Ihr Nutzen

Was Sie davon haben

In der Bauwirtschaft entscheiden Kalkulation, Nachträge und Zahlungsflüsse über das Ergebnis. Wir sorgen dafür, dass Sie diese Stellschrauben sehen und nutzen.

Sie wissen, wo Sie Geld verdienen

Klare Kennzahlen je Baustelle und für den ganzen Betrieb, statt Bauchgefühl und Jahresabschluss im Nachhinein.

Ihre Liquidität bleibt stabil

Eine Finanzplanung, die Vorfinanzierung, Abschläge und Großprojekte abbildet, damit Engpässe gar nicht erst entstehen.

Sie überzeugen Ihre Bank

Bankfähige Unterlagen und eine gute Vorbereitung auf das Gespräch schaffen Vertrauen und erleichtern Finanzierungen.

Sie handeln, bevor es kritisch wird

Frühwarnzeichen erkennen und gegensteuern. Und falls die Krise schon da ist, ein strukturierter Weg heraus.

Werner Broeckmann, Berater für Bau und Handwerk bei SUCCEED, im dunklen Sakko vor heller Wand
Werner Broeckmann Diplom-Kaufmann · Succeed Unternehmensberatung GmbH
Aus der Praxis

Beratung von jemandem, der den Bau von innen kennt

Bauunternehmen funktionieren anders als andere Betriebe: lange Vorfinanzierung, Abschlagsrechnungen, Nachträge, halbfertige Arbeiten in der Bilanz, schwankende Materialpreise. Wer das nur aus Lehrbüchern kennt, gibt Ratschläge, die auf der Baustelle nicht funktionieren.

Werner Broeckmann war selbst viele Jahre kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer in der Bauwirtschaft und hat Unternehmen neu aufgestellt. Diese Erfahrung bringt er in Ihren Betrieb ein, als Sparringspartner auf Augenhöhe, der Ihnen auch unbequeme Fragen stellt.

Themen

Wobei wir Sie unterstützen

Vom laufenden Controlling bis zur Neuaufstellung. Sie entscheiden, wie weit die Begleitung geht.

Controlling und Kennzahlen

Die richtigen Kennzahlen für Ihre Betriebsgröße und Auftragsstruktur, verständlich aufbereitet und regelmäßig ausgewertet.

  • Baustellen- und Projektcontrolling
  • Nachkalkulation und Soll-Ist-Vergleich
  • Produktivität messen und steigern

Liquidität und Finanzierung

Eine Finanzplanung, die mit Ihrem Unternehmen mitwächst und Ihre Kapitaldienstfähigkeit belegt.

  • Liquiditätsplanung und -vorschau
  • Finanzierungs- und Investitionsplanung
  • Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen

Strategie und Wachstum

Wachstum, das auch operativ trägt: Prozesse, Kapazitäten und Finanzierung passen zum Vorhaben.

  • Unternehmensplanung in Szenarien
  • Expansion und neue Geschäftsfelder
  • Abläufe und Organisation

Sanierung und Neuaufstellung

Wenn Ergebnisse oder Liquidität kippen: Ursachen klären, Liquidität sichern, Maßnahmen umsetzen.

  • Sanierungskonzepte nach IDW S6
  • Verhandlungen mit Banken und Gläubigern
  • Begleitung bis zur Tragfähigkeit

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Fachkräfte halten, Fehlzeiten senken, gesetzliche Pflicht erfüllen: Wir koordinieren Ihr BEM-Verfahren.

  • Aufbau eines BEM-Prozesses
  • Moderation der Gespräche
  • Datenschutzgerechte Durchführung

Geordneter Ausstieg

Ob Nachfolge, Verkauf oder Schließung: Sie beenden ein unternehmerisches Kapitel geordnet und ohne böse Überraschungen.

  • Nachfolge gemeinsam mit unserem Nachfolgeexperten
  • Liquidation und Betriebsschließung
  • Steuerfallen frühzeitig erkennen
Langfristige Begleitung

Ein Sparringspartner, der bleibt

Viele Bauunternehmer holen sich erst Unterstützung, wenn es brennt. Wirksamer ist es, die Zahlen laufend gemeinsam im Blick zu haben. Als Ihr externer kaufmännischer Sparringspartner sichern wir Ihren Erfolg dauerhaft ab.

  • Regelmäßige Auswertung Ihrer Zahlen mit klaren Handlungsempfehlungen
  • Quartalsberichte, die auch Ihre Bank überzeugen
  • Ein Gegenüber für strategische Entscheidungen
  • Frühwarnsystem gegen schleichende Krisen
Sanierung

Wenn es eng wird: Stabilität zurückgewinnen

Sie machen sich Sorgen um Liquidität oder Fortbestand Ihres Unternehmens? Dann zählt jetzt ein klarer Kopf. Eine genaue Analyse zeigt oft, dass sich eine Insolvenz durch schnelles, gezieltes Handeln noch vermeiden lässt. Wir verschaffen Ihnen den Spielraum, um wieder handlungsfähig zu werden.

IDW S6

Sanierungskonzepte nach IDW S6

Der IDW S6 ist der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für Sanierungskonzepte. Banken und Kapitalgeber nutzen ihn als Entscheidungsgrundlage: In der Krise dürfen sie neue Finanzierungen in der Regel nur auf Basis eines solchen Konzepts vergeben. Wir erarbeiten Ihr Konzept nach diesem Standard und stellen dabei Ihre unternehmerischen Ziele in den Mittelpunkt.

Vertraulich Kontakt aufnehmen
  1. 01

    Lage klären

    Analyse der wirtschaftlichen Unterlagen, der Krisenursachen und möglicher Insolvenzgründe.

  2. 02

    Maßnahmen festlegen

    Ein konkreter Maßnahmenplan, der an den Ursachen ansetzt und laufend angepasst wird.

  3. 03

    Finanzierung neu ordnen

    Verhandlungen mit Banken und Gläubigern, um Liquidität kurzfristig zu sichern und eine tragfähige Kapitalstruktur zu schaffen.

  4. 04

    Umsetzung begleiten

    Wir bleiben dabei, bis die Zahlen auch auf dem Konto stimmen und Ihr Unternehmen seine Tragfähigkeit nachgewiesen hat.

Fragen in der Krise

Warum verlangt meine Bank plötzlich ein Sanierungsgutachten?

In der Krise ist für die Bank nicht mehr offensichtlich, dass ein Kredit zurückgezahlt wird. Bankaufsichtliche Vorgaben verlangen dann einen belastbaren Nachweis der Sanierungsfähigkeit. Das Gutachten nach IDW S6 liefert genau diesen Nachweis und ermöglicht der Bank, weiter mit Ihnen zu arbeiten.

Schützt mich ein Sanierungsgutachten vor persönlicher Haftung?

Ein positives Sanierungsgutachten ist eines der wirksamsten Mittel, um Haftungsrisiken zu begrenzen. Es dokumentiert, dass Sie auf Grundlage einer positiven Fortführungsprognose gehandelt haben, und hilft, den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu entkräften.

Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

Nach § 17 InsO, wenn fällige Zahlungspflichten im Wesentlichen nicht mehr erfüllt werden können. Als Faustregel gilt: Decken die verfügbaren Mittel der nächsten drei Wochen weniger als 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Weil daraus sofortige Antragspflichten und Haftungsrisiken folgen, sollten Sie die Lage objektiv prüfen lassen.

Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?

Sie liegt vor, wenn absehbar ist, dass künftige Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht bedient werden können. Anders als bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit besteht noch keine Antragspflicht. Das eröffnet Spielraum für eine außergerichtliche Lösung oder eine Sanierung in Eigenverwaltung, wenn Sie früh handeln.

Was heißt Überschuldung?

Nach § 19 InsO ist eine Kapitalgesellschaft überschuldet, wenn ihr Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und zugleich keine positive Fortführungsprognose besteht. Maßgeblich sind dabei die tatsächlichen Verkehrswerte, nicht die Buchwerte der Bilanz.

Lässt sich eine Insolvenz durch Verhandlungen vermeiden?

Oft ja. Für Gläubiger ist eine außergerichtliche Einigung meist wirtschaftlich besser als ein Insolvenzverfahren, in dem die Quote häufig sehr gering ausfällt. Professionell geführte Verhandlungen können so Luft für eine Restrukturierung schaffen.

BEM-Verfahren

Fachkräfte halten mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement

War ein Mitarbeiter innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Gerade im Bau und im Handwerk, wo jede Fachkraft zählt, ist das eine Chance: Wer erkrankte Mitarbeiter gut zurückbegleitet, senkt Fehlzeiten und stärkt die Bindung an den Betrieb.

Mehr zum BEM-Verfahren lesen
  • Wir übernehmen die Rolle des BEM-Koordinators
  • Wir führen die Gespräche gemeinsam mit Ihrem BEM-Team
  • Datenschutz und Freiwilligkeit sind von Anfang an berücksichtigt
  • Sie erhalten einen Ablauf, den Sie künftig selbst nutzen können
Häufige Fragen

Fragen aus Bau und Handwerk

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Worauf sollten Bau- und Handwerksbetriebe heute besonders achten?

Auf Frühwarnsysteme, solange es gut läuft. Dazu gehören die Prüfung der Kundenbonität, eine Finanzplanung, die bei Großprojekten Verzögerungen und Lieferengpässe einkalkuliert, und Preisgleitklauseln gegen steigende Materialkosten. Wer Kosten und Materialverbrauch auf der Baustelle zeitnah erfasst, kann bei Abweichungen sofort gegensteuern.

Wie messe und steigere ich die Produktivität?

Zerlegen Sie Ihre Einheitspreise in Material- und Lohnanteile, dann erhalten Sie Zielvorgaben für die benötigten Stunden. Für eine erste Einschätzung teilen Sie den Umsatz abzüglich Material durch Ihren Stundensatz. Entscheidend ist danach der laufende Abgleich von erfassten Stunden und Leistungsfortschritt. So werden unproduktive Zeiten sichtbar, und Sie können gezielt nachsteuern.

Warum ist die Bewertung halbfertiger Arbeiten so wichtig?

Weil sie unmittelbar Ergebnis und Eigenkapitalquote beeinflusst. Nachträge, Zusatzarbeiten und Bauzeitverlängerungen verändern den Wert laufend. Erkennbare Verluste müssen berücksichtigt werden, steuerlich meist über eine Teilwertabschreibung. Werden halbfertige Arbeiten mit erhaltenen Abschlägen verrechnet, verbessert das zudem die Eigenkapitalquote, ein Punkt, den Banken genau ansehen.

Wie bereite ich mich auf ein Bankgespräch vor?

Mit vollständigen, aktuellen Unterlagen, vor allem einer Unternehmensplanung und einer Liquiditätsvorschau, die Ihre Kapitaldienstfähigkeit belegen. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Bankfähigkeit, schärfen mit Ihnen die Argumente und begleiten Sie auf Wunsch zum Termin.

Wann haftet die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen?

Häufiger als viele denken. Private Bürgschaften für Bankkredite, nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können zur persönlichen Haftung führen, teils sogar strafrechtlich. Rechtzeitiges Handeln ist deshalb der beste Schutz.

Kann eine Betriebsschließung eine Steuerfalle auslösen?

Ja, besonders bei einer unerkannten Betriebsaufspaltung, etwa wenn Sie als Gesellschafter eine Immobilie an Ihre GmbH vermieten. Mit der Einstellung des Betriebs können dann stille Reserven aufgedeckt und sofort versteuert werden. Eine Prüfung vor der Entscheidung schützt vor dieser Belastung.

Kostenfreies Erstgespräch

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im ersten Gespräch schauen wir gemeinsam, wo Sie stehen und wo der größte Hebel liegt. Kostenfrei, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Werner Broeckmann, Berater für Bau und Handwerk bei SUCCEED, im dunklen Sakko vor heller Wand
Werner Broeckmann Berater für Bau und Handwerk