Das BEM-Verfahren: Pflicht, die sich für Ihren Betrieb lohnt
Gute Fachkräfte sind im Bau und im Handwerk knapp. Fällt jemand länger krankheitsbedingt aus, trifft das den Betrieb doppelt: auf der Baustelle und in der Kalkulation. Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist dafür ein wirksames Werkzeug, und es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wann müssen Sie ein BEM anbieten?
Sobald ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, ob am Stück oder in mehreren Abschnitten. Gemeint sind die letzten zwölf Monate, nicht das Kalenderjahr. Die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Rechtsgrundlage ist § 167 Abs. 2 SGB IX.
Was ist das Ziel?
Das BEM soll dem Mitarbeiter helfen, gesund an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren und dort zu bleiben. Für Ihren Betrieb hat das eine doppelte Wirkung:
- Ihr Mitarbeiter erfährt Unterstützung und kehrt leichter in den Alltag zurück.
- Sie erhalten Arbeitskraft und Know-how und senken krankheitsbedingte Fehlzeiten.
- Ihr Team sieht, dass Gesundheit im Betrieb ernst genommen wird. Das stärkt die Bindung.
Wie läuft ein BEM ab?
Einen fest vorgeschriebenen Ablauf gibt es nicht. Das ist eine Chance, denn Sie können das Verfahren an Ihren Betrieb anpassen. Wichtig sind zwei Grundsätze: Die Teilnahme ist für den Mitarbeiter freiwillig, und Gesundheitsdaten verlangen einen sorgfältigen, datenschutzgerechten Umgang.
In der Praxis bewährt hat sich ein kleines BEM-Team aus dem Betrieb und ein neutraler Koordinator. Gemeinsam mit dem Mitarbeiter werden die Ursachen besprochen und Maßnahmen gesucht, etwa angepasste Aufgaben, andere Arbeitszeiten oder Hilfsmittel. Oft genügen schon kleine Veränderungen, damit Ausfälle seltener werden.
Wie wir Sie unterstützen
Wir übernehmen die Rolle des BEM-Koordinators, führen die Gespräche gemeinsam mit Ihrem BEM-Team und sorgen für einen sachlichen, vertraulichen Rahmen. Am Ende ist der Einzelfall gelöst, und Sie haben einen Ablauf, den Sie künftig selbst nutzen können.
Fachbeitrag aus unserem bisherigen Unternehmerblog, überarbeitet